Kleingartenkolonie Canova e.V.

Geschäftsordnung

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1.   Die Mitgliederversammlungen werden satzungsgemäß einberufen und nach der Geschäftsordnung geleitet.

2.   Der Versammlungsleiter prüft, ob die Mitgliederversammlung ordnungsgemäß einberufen ist.

Sie ist ordnungsgemäß einberufen, wenn alle Mitglieder nach der Satzung fristgemäß mit Tagesordnung eingeladen worden sind. Einwendungen sind vor Eintritt in die Tagesordnung geltend zu machen.

3.   Zu Beginn der Versammlung hat der Versammlungsleiter die Tagesordnung bekannt zu geben und bestätigen zu lassen. Anträge zur Beschlussfassung sind mit dem Gegenstand zu bezeichnen.

Anträge, die sich auf einen Punkt der Tagesordnung beziehen, sind dem Versammlungsleiter rechtzeitig vor Beginn der Mitgliederversammlung schriftlich einzureichen.

Anträge, die sich nicht auf einen Punkt der Tagesordnung beziehen, können erörtert werden, wenn die Mehrheit der anwesenden Mitglieder zustimmt. Erforderlichenfalls ist ein Antrag in die Tagesordnung der nächsten Mitgliederversammlung aufzunehmen.

4. Der Versammlungsleiter erteilt zunächst dem Berichterstatter das Wort zu dem jeweiligen Punkt der Tagesordnung.

     Antragsteller erhalten das Wort, ihren Antrag zu begründen. Danach wird die Debatte eröffnet.

     Die Redner erhalten das Wort in der Reihenfolge ihrer Meldungen.

     Nach Beendigung der Debatte steht das Wort dem Berichterstatter zu.

5.   Die Redezeit für die Debatte kann von der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit begrenzt werden. Die Redezeit zur Geschäftsordnung wird auf 5 Minuten begrenzt, um die Versammlung zügiger durchzuführen.

6.   Zur Geschäftsordnung ist das Wort sofort zu erteilen.

7.   Der Versammlungsleiter kann jederzeit außerhalb der Rednerliste Erklärungen und Erläuterungen abgeben, die geeignet sind, die Debatte abzukürzen. Zu diesem Zweck kann er auch jederzeit außerhalb der Rednerliste Vorstandsmitgliedern das Wort zur Erläuterung erteilen.

8.   Der Versammlungsleiter übt das Hausrecht aus. Er kann einen Redner, der vom Verhandlungsgegenstand abschweift, zur Sache verweisen und ihm ankündigen, ihm das Wort zu entziehen, sofern er erneut abweicht.

Ist dem Redner das Wort entzogen, darf er zu diesem Verhandlungsgegenstand nicht mehr sprechen.

9.   Nach Ende der Debatte lässt der Versammlungsleiter über die Anträge abstimmen. Liegen zu einer Angelegenheit mehrere Anträge vor, so wird über weitergehenden Antrag zuerst abgestimmt.

10. Die Reihenfolge der Abstimmung ist deutlich bekannt zu geben. Jeder Antrag ist auf Wunsch vor der Abstimmung nochmals zu verlesen.

11. Über Anträge zur Geschäftsordnung wird nach Begründung und einer Erwiderung sofort abgestimmt. Den Antrag zur Geschäftsordnung, die Debatte zu beenden, darf nur ein Versammlungsteilnehmer stellen, der sich bisher an der Debatte nicht beteiligt hat.

12. Die vom Gesetz und der Satzung vorgeschriebene Stimmenmehrheit entscheidet. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung, sofern die Satzung nichts anderes vorschreibt.

13. Offen abgestimmt wird durch Handzeichen. Ist hierbei das Ergebnis nicht erkennbar, so ist die Gegenprobe oder die Auszählung durchzuführen. Der Versammlungsleiter gibt das Ergebnis der Auszählung bekannt. Für geheime Abstimmungen werden vom Versammlungsleiter Stimmzettel ausgegeben.

14. Dem Protokoll der Mitgliederversammlung ist eine geprüfte Anwesenheitsliste beizufügen. In dem Protokoll müssen die Anträge sowie die Beschlüsse mit dem Abstimmungsergebnis aufgeführt sein. Das Protokoll einer Mitgliederversammlung muss zur nächsten Mitgliederversammlung schriftlich vorliegen und verlesen werden. Anträge auf Berichtigung, Änderung oder Ergänzung sind sofort nach Verlesung zu stellen.

15. Die Geschäftsordnung wird entsprechend angewendet in allen Organen des Vereins, soweit diese sich keine eigene Geschäftsordnung geben.

16. Vorstehende Geschäftsordnung tritt mit ihrer Verabschiedung in Kraft.

                                   Berlin, den 04.05.1981

                                               DER VORSTAND

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