1.
Die
Mitgliederversammlungen werden satzungsgemäß einberufen und nach der Geschäftsordnung
geleitet.
2.
Der
Versammlungsleiter prüft, ob die Mitgliederversammlung ordnungsgemäß einberufen ist.
Sie
ist ordnungsgemäß einberufen, wenn alle Mitglieder nach der Satzung fristgemäß mit
Tagesordnung eingeladen worden sind. Einwendungen sind vor Eintritt in die Tagesordnung
geltend zu machen.
3.
Zu
Beginn der Versammlung hat der Versammlungsleiter die Tagesordnung bekannt zu geben und
bestätigen zu lassen. Anträge zur Beschlussfassung sind mit dem Gegenstand zu
bezeichnen.
Anträge,
die sich auf einen Punkt der Tagesordnung beziehen, sind dem Versammlungsleiter
rechtzeitig vor Beginn der Mitgliederversammlung schriftlich einzureichen.
Anträge,
die sich nicht auf einen Punkt der Tagesordnung beziehen, können erörtert werden, wenn
die Mehrheit der anwesenden Mitglieder zustimmt. Erforderlichenfalls ist ein Antrag in die
Tagesordnung der nächsten Mitgliederversammlung aufzunehmen.
4.
Der Versammlungsleiter erteilt zunächst dem Berichterstatter das Wort zu dem jeweiligen
Punkt der Tagesordnung.
Antragsteller erhalten das Wort,
ihren Antrag zu begründen. Danach wird die Debatte eröffnet.
Die Redner erhalten das Wort in
der Reihenfolge ihrer Meldungen.
Nach Beendigung der Debatte
steht das Wort dem Berichterstatter zu.
5.
Die
Redezeit für die Debatte kann von der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit
begrenzt werden. Die Redezeit zur Geschäftsordnung wird auf 5 Minuten begrenzt, um die
Versammlung zügiger durchzuführen.
6.
Zur
Geschäftsordnung ist das Wort sofort zu erteilen.
7.
Der
Versammlungsleiter kann jederzeit außerhalb der Rednerliste Erklärungen und
Erläuterungen abgeben, die geeignet sind, die Debatte abzukürzen. Zu diesem Zweck kann
er auch jederzeit außerhalb der Rednerliste Vorstandsmitgliedern das Wort zur
Erläuterung erteilen.
8.
Der
Versammlungsleiter übt das Hausrecht aus. Er kann einen Redner, der vom
Verhandlungsgegenstand abschweift, zur Sache verweisen und ihm ankündigen, ihm das Wort
zu entziehen, sofern er erneut abweicht.
Ist
dem Redner das Wort entzogen, darf er zu diesem Verhandlungsgegenstand nicht mehr
sprechen.
9.
Nach
Ende der Debatte lässt der Versammlungsleiter über die Anträge abstimmen. Liegen zu
einer Angelegenheit mehrere Anträge vor, so wird über weitergehenden Antrag zuerst
abgestimmt.
10.
Die Reihenfolge der Abstimmung ist deutlich bekannt zu geben. Jeder Antrag ist auf Wunsch
vor der Abstimmung nochmals zu verlesen.
11.
Über Anträge zur Geschäftsordnung wird nach Begründung und einer Erwiderung sofort
abgestimmt. Den Antrag zur Geschäftsordnung, die Debatte zu beenden, darf nur ein
Versammlungsteilnehmer stellen, der sich bisher an der Debatte nicht beteiligt hat.
12.
Die vom Gesetz und der Satzung vorgeschriebene Stimmenmehrheit entscheidet.
Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung, sofern die Satzung nichts anderes vorschreibt.
13.
Offen abgestimmt wird durch Handzeichen. Ist hierbei das Ergebnis nicht erkennbar, so ist
die Gegenprobe oder die Auszählung durchzuführen. Der Versammlungsleiter gibt das
Ergebnis der Auszählung bekannt. Für geheime Abstimmungen werden vom Versammlungsleiter
Stimmzettel ausgegeben.
14.
Dem Protokoll der Mitgliederversammlung ist eine geprüfte Anwesenheitsliste beizufügen.
In dem Protokoll müssen die Anträge sowie die Beschlüsse mit dem Abstimmungsergebnis
aufgeführt sein. Das Protokoll einer Mitgliederversammlung muss zur nächsten
Mitgliederversammlung schriftlich vorliegen und verlesen werden. Anträge auf
Berichtigung, Änderung oder Ergänzung sind sofort nach Verlesung zu stellen.
15.
Die Geschäftsordnung wird entsprechend angewendet in allen Organen des Vereins, soweit
diese sich keine eigene Geschäftsordnung geben.
16.
Vorstehende Geschäftsordnung tritt mit ihrer Verabschiedung in Kraft.
Berlin, den 04.05.1981
DER VORSTAND