Das Wasser wird generell am zweiten Wochenende im März angestellt
und am zweiten Wochenende im November abgestellt. Dies soweit es die Wetterlage zulässt.
Der genaue Zeitpunkt
wird jeweils vorher durch den Termin- und Veranstaltungskalender am Jahresanfang,
durch Aushang im Schaukasten, durch die Gartenzeitung oder aber bei kurzfristiger
Terminlage auch telefonisch bekannt gegeben.
Laut Vereinsbeschluss ist jeder Pächter verpflichtet zu dem angegebenen Termin den
Zugang zu seiner Wasseruhr zu Gewährleisten. Tut er dies nicht, so wird ihm ein Bußgeld
von 20 auferlegt.
Es werden generell in allen Gärten, die in unserer Kolonie angeschlossen sind,
die gleichen Uhren verwandt. Es sind 3/4 Zoll Nassläufer die für den
Außenbereich geeignet sind, und eine Fabrikationsnummer, die auf dem Außenrand
eingestanzt ist sowie einen Deckel besitzen.
Die Fabrikationsnummer ist der Parzelle zugewiesen. Ist eine Uhr defekt und muss
ausgewechselt werden, so ist dies unter Angabe des Zählerstandes der alten und der neuen
Uhr sowie der Fabrikationsnummer dem Vorstand unmittelbar mitzuteilen.
Beim Wasser anstellen muss die Wasseruhr eingebaut sein. Der Wasseruhrzählerstand wird mit dem des letzten Jahres verglichen und die Uhr wird verplombt. Danach wird der Wasserzulauf geöffnet und kontrolliert ob die Uhr richtig funktioniert.
Beim Wasser abstellen ist es so, dass die Uhr im Beisein des Pächters abgelesen
wird und der Stand in einer Liste festgehalten wird. Danach kann der Pächter die Uhr
wegen Frostgefahr ausbauen und sicher verwahren.
Sämtliche Unregelmäßigkeiten die in diesem Zusammenhang auftreten, sind dem Wasserwart
bzw. einem seiner Helfer mitzuteilen, der dann eine Überprüfung vornehmen kann und es an
den Vorstand weitergibt.
Diese etwas strenge Vorgehensweise ist notwendig, da wir, die Kolonie Canova e.V., mit fünf angrenzenden Kolonien an einem Wasserverbund angeschlossen sind und nur durch einen gleichmäßigen Ablauf der Verfahrensweise, eine gerechte Verteilung der entstehenden Kosten gewährleisten können.